Funktionsanalytische funktionstherapeutische Leistungen

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Nrn. 8000 8035 45 Punktwert GOZ = 5,62421 Cent; Punktwert GOÄ = 5,82873 Cent J Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen NR LEISTUNGSTEXT PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 FACH 3,5 FACH 8000 Klinische Funktionsanalyse einschließlich Doku mentation 500 28,12 64,68 98,42 Die Leistung nach der Nummer 8000 umfasst auch folgende zahnärztliche Leistungen: prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule, klinische Reaktionstests (z. B. Resilienztest, Provokationstest). 8010 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung, je Registrat 180 10,12 23,28 35,43 Die Leistung nach der Nummer 8010 ist je Sitzung höchstens zweimal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach der Nummer 8010 sind die Material und Laborkosten für die Bissnahme und die Lieferung und Anbringung des Stützstiftbestecks gesondert berechnungsfähig. 8020 Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre Schar nierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) 300 16,87 38,81 59,05 8030 Kinematische Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die kinematische Schar nierachsenbestimmung, das definitive Markieren der Referenzpunkte, das Anlegen eines Übertra gungsbogens, das Koordinieren eines Übertra gungsbogens mit einem Artikulator) 550 30,93 71,15 108,27 8035 Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung (einge schlossen sind die kinematische Scharnierach senbestimmung, das definitive Markieren der Referenzpunkte, gegebenenfalls das Anlegen eines Übertragungsbogens, gegebenenfalls das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator) 550 30,93 71,15 108,27 Neben den Leistungen nach den Nummern 8020 bis 8035 sind die Material- und Laborkosten für die Artikulation des Ober- und Unterkiefermodells im (halb) individuellen Artikulator gesondert berechnungsfähig.