Exstirpation vitalen Pulpa

Konservierende Leistungen Nrn. 2360 2440 25 Punktwert GOZ = 5,62421 Cent; Punktwert GOÄ = 5,82873 Cent NR LEISTUNGSTEXT PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 FACH 3,5 FACH 2360 Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal 110 6,19 14,23 21,65 2380 Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa 160 9,00 20,70 31,50 2390 Trepanation eines Zahnes, als selbständige Leistung 65 3,66 8,41 12,80 2400 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals 70 3,94 9,05 13,78 Die Leistung nach der Nummer 2400 ist je Wurzelkanal höchstens zweimal je Sitzung berechnungsfähig. 2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen 392 22,05 50,71 77,16 Die Leistung nach der Nummer 2410 ist für denselben Wurzelkanal nur dann erneut berechnungsfähig, wenn der Wurzelkanal nach der ersten Aufbereitung definitiv versorgt worden ist. Wenn auf Grund anatomischer Besonderheiten eine Aufbereitung in einer Sitzung nicht erfolgen kann, ist die Leistung nach der Nummer 2410 für denselben Wurzelkanal erneut berechnungsfähig. Dies ist in der Rechnung zu begründen. Je Aufbereitung eines Wurzelkanals ist die Leistung in diesem Fall höchstens zweimal berechnungsfähig. 2420 Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch chemischer Methoden, je Kanal 70 3,94 9,05 13,78 2430 Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maß nahmen nach den Nummern 2360, 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung 204 11,47 26,39 40,16 2440 Füllung eines Wurzelkanals 258 14,51 33,37 50,79