Vorhalteleistungen eigenen niedergelassenen
Laboratoriumsuntersuchungen Nrn. 3500 3501 174 9 Sofern erforderlich, sind in den Katalogen zu den Meßgrößen die zur Untersuchung verwen- deten Methoden in Kurzbezeichnung aufgeführt In den folgenden Fällen werden verschiede- ne Methoden unter einem gemeinsamen Oberbegriff zusammengefaßt: b Agglutination: Agglutinationsreaktionen (z. B. Hämagglutination, Hämagglutinations- hemmung, Latex-Agglutination, Bakterienagglutination); b Immundiffusion: Immundiffusions- (radiale), Elektroimmundiffusions-, nephelometri- sche oder turbidimetrische Untersuchungen; b Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden: Lichtmikroskopische Un- tersuchungen mit Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung zum Nachweis von Antigenen oder Antikörpern; b Ligandenassay: Enzym-, Chemolumineszenz-, Fluoreszenz-, Radioimmunoassay und ihre Varianten. Die Gebühren für Untersuchungen mittels Ligandenassay beinhalten grundsätzlich eine Durchführung in Doppelbestimmung einschließlich aktueller Bezugskurve Bei der Formu- lierung gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve ist die Durchführung fakultativ, bei der Formulierung einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve ist die Durchführung obligatorisch zur Berechnung der Gebühr Wird eine Untersuchung mittels Ligandenassay, die obligatorisch eine Doppelbestimmung bein- haltet, als Einfachbestimmung durchgeführt, so dürfen nur zwei Drittel der Gebühr berechnet werden 10 Sofern nicht gesondert gekennzeichnet, handelt es sich bei den aufgeführten Untersuchun- gen um quantitative oder semiquantitative Bestimmungen 11 Laboratoriumsuntersuchungen der Abschnitte M I, M II und M III (mit Ausnahme der Leistun- gen nach den Nummern 3980 bis 4014) im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435 sind nur nach Nummer 437 berechnungsfähig I Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis Allgemeine Bestimmungen Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nur berechnungsfähig, wenn die Laborun- tersuchung direkt beim Patienten (z B auch bei Hausbesuch) oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach der Probennahme bzw Probenübergabe an den Arzt erfolgt Die Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nicht berechnungsfähig, wenn sie in einem Krankenhaus, einer krankenhausähnlichen Einrichtung, einer Laborgemeinschaft oder in einer laborärztlichen Praxis erbracht werden NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 1,15 FACH 1,3 FACH 3500 Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung 90 5,25 6,03 6,82 Die Kosten für ausgegebenes Testmaterial sind anstelle der Leistung nach Nummer 3500 berechnungsfähig, wenn die Auswertung aus Gründen unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat. 3501 Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG) 60 3,50 4,02 4,55 Reduzierter Gebührenrahmen