Oberer Verdauungstrakt Speiseröhre
Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie Nrn. 5158 5200 255 A B C D E F G H I J K L M N O P NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 1,8 FACH 2,5 FACH 5158 Oberer Verdauungstrakt (Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Kontrastuntersuchung ein- schließlich Doppelkontrastdarstellung und Durchleuchtung(en), gegebenenfalls einschließ- lich der Leistung nach Nummer 5150 1200 69,94 125,90 174,86 5159 Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5157 und 5158 bei Erweiterung der Untersuchung bis zum Ileozökalgebiet 300 17,49 31,48 43,72 5163 Dünndarmkontrastuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno-jejunalis endender Sonde einschließlich Durchleuchtung(en) 1300 75,77 136,39 189,43 5165 Monokontrastuntersuchung von Teilen des Dick- darms einschließlich Durchleuchtung(en) 700 40,80 73,44 102,00 5166 Dickdarmdoppelkontrastuntersuchung ein- schließlich Durchleuchtung(en) 1400 81,60 146,88 204,01 5167 Defäkographie nach Markierung der be- nachbarten Hohlorgane einschließlich Durchleuchtung(en) 1000 58,29 104,92 145,72 5168 Pharyngographie unter Verwendung kine- matographischer Techniken einschließlich Durchleuchtung(en) , als selbständige Leistung 800 46,63 83,93 116,57 5169 Pharyngographie unter Verwendung kine- matographischer Techniken einschließlich Durchleuchtung(en) und einschließlich der Darstellung der gesamten Speiseröhre 1100 64,12 115,41 160,29 5170 Kontrastuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen und/oder Pankreasgängen 400 23,31 41,97 58,29 5190 Bauchübersicht, in einer Ebene oder Projektion 300 17,49 31,48 43,72 Die Leistung nach Nummer 5190 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. 5191 Bauchübersicht, in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen 500 29,14 52,46 72,86 5192 Bauchteilaufnahme gegebenenfalls in mehre- ren Ebenen oder Spezialprojektionen 200 11,66 20,98 29,14 5200 Harntraktkontrastuntersuchung einschließlich intravenöser Verabreichung des Kontrastmittels 600 34,97 62,95 87,43 Reduzierter Gebührenrahmen