Optionen Regelwerk Über
120 9.2 Optionen Über den Menüpunkt Extras | Optionen können Sie einige Einstellungen bezüglich der Überprüfung des Regelwerks der GOÄ-Ziffern und der Umsatzsteuer vornehmen. 9.2.1 PVS Die Angabe der betreuenden PVS wird verwendet, um beispielsweise in einem Fehlerfall die Support-E-Mail direkt an die zuständige Stelle leiten zu können. Falls Sie die Vollversion der Software verwenden und nicht über eine PVS abrechnen, können Sie "Vollversion - keine PVS" auswählen. 9.2.2 Regelwerk Wenn die Option Regelwerk sofort bei Eingabe automatisch überprüfen akti- viert ist, erhalten Sie bei der Rechnungseingabe direkt beim Abspeichern einer Gebühr oder Auslage bei einem Regelverstoß einen entsprechenden Hinweis.