Anlegen einer neuen
24 Anlegen einer neuen Rechnung immer noch individuell angeben, ob die Rechnung für ambulante oder stationäre Behandlung erfolgt oder ob z.B. der Ostabzug angewendet werden soll. Sachkosten können normalerweise bei der Rechnungserfassung nicht manuell eingegeben werden. Bei Gebühren werden immer die Sachkosten aus dem GOÄ-Katalog übernommen. Falls Sie also vom DKG-NT bzw. BG-T abweichende Sachkosten festlegen wollen, müssen Sie dies normalerweise im GOÄ-Katalog machen. Sie können jedoch auch die Option Eingabensperre Sachkosten deaktivieren, damit Sie auch bei der Rechnungserf assung individuelle Sachkosten eingeben können. Eigene Rechnungsnummern verwenden gibt an, dass die Rechnungsnummern der Rechnungen dieses Arztes unabhängig von den Rechnungsnummern anderer Ärzte sind. Damit können beispielsweise zwei unterschiedliche Ärzte jeweils eine Rechnung mit der Nummer 1/2002 schreiben. Gemeinsame Rechnungsnummern mit anderen Ärzten gibt an, dass jede Rechnungsnummer nur einmal vergeben werden kann, egal welcher Arzt eine Rechnung schreibt. Rechnungsbetrag auch in Euro ausweisen gibt an, dass im Jahre 2001 neben der Ausweisung der Beträge in DM auch noch eine Ausweisung in Euro erfolgt. Ab dem Jahr 2002 erfolgt die Ausweisung nur noch in Euro. Diese Angabe ist dann irrelevant. Wenn die Option Bei fehlender Diagnose warnen aktiviert ist, wird vor dem Druck einer Rechnung bzw. vor Übergabe einer Rechnung an die PAD- Schnittstelle gewarnt, wenn in einer Rechnung keine Diagnose eingetragen ist. Unter Rechnungspositionen sortieren können Sie einstellen, wie die eingegebenen Positionen bei der Rechnungserfassung sortiert werden sollen. Falls Sie nicht sortieren wählen, sollten Sie beachten, dass Sie selbst für die richtige Reihenfolge der Positionen verantwortlich sind. Es könnte also sein, dass auf dem Rechnungsdruck die erbrachten Leistungen nicht chronologisch geordnet sind, was u.U. beim Rechnungsempfänger zu Verwirrungen führen könnte. Höchstwertgruppen werden allerdings in jedem Fall zusammen angeordnet. Es gibt allerdings die Möglichkeit, bei der Erfassung der Rechnung die Option Positionen unten anfügen zu aktivieren. Damit besteht die Möglichkeit, die Rechnungspositionen zunächst unsortiert zu erfassen und erst nachträglich gemäß der Einstellung beim behandelnden Arzt sortieren zu lassen. Bestimmte Gutachten sind umsatzsteuerpflichtig. Sie können bei der Rechnungseingabe in einer zusätzlichen Spalte angeben, ob für einzelne Gebühren oder Auslagen UST berechnet werden soll. Falls ein Arzt keine umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen stellt, kann bei UST berechnen der Wert nie eingestellt werden. Die zusätzliche Spalte UST bei der Rechnungseingabe wird dann nicht angezeigt. Bei der Einstellung immer wird für jede neue Gebühr oder Auslage in einer Rechnung UST berechnet, während bei der Einstellung individuell zwar die Spalte UST bei der Rechnungseingabe vorhanden ist, mit der Sie UST berechnen können, aber es wird nicht automatisch auf alle Gebühren und Auslagen UST berechnet. Die Höhe der Umsatzsteuer können Sie unter Extras | Optionen einstellen.