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FAQ

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FAQ für Ärzte und Ärztinnen: Antworten zu Ihren Fragen

Die PVS übernimmt als Abrechnungsstelle die vollständige Abwicklung der ärztlichen Privatabrechnung. So kann sich Ihr Arzt ganz auf Ihre Behandlung konzentrieren.

Die Privatärztliche Verrechnungsstelle ist ein Dienstleister für Ärzte, Kliniken und medizinische Versorgungszentren und übernimmt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen nach der GOÄ.

Leistungen wie IGeL oder Wahlleistungen werden nicht durch gesetzliche Krankenkassen übernommen. Diese Leistungen müssen privat gezahlt werden und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) regelt die Vergütung privatärztlicher Leistungen. Ärzte sind verpflichtet, sich bei der Rechnungsstellung daran zu halten.

Der Multiplikator legt fest, mit welchem Faktor der Gebührensatz multipliziert wird. Üblich ist ein Satz zwischen 2,3-fach und 3,5-fach, abhängig von Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Einzelne GOÄ-Ziffern dürfen mehrfach abgerechnet werden, wenn die Leistung entsprechend häufig erbracht wurde. Dies ist z. B. bei bestimmten Diagnosen oder Therapieformen üblich.

Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage ab Rechnungsdatum. Diese Frist ist auf der Rechnung deutlich ausgewiesen.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns. In vielen Fällen ist eine Ratenzahlung möglich.

Bitte prüfen Sie, ob die Überweisung korrekt zugeordnet wurde (Rechnungsnummer im Verwendungszweck). Sollte es dennoch Unklarheiten geben, kontaktieren Sie uns.

FAQ für Patienten: Antworten zu Ihren Fragen

Die PVS übernimmt als Abrechnungsstelle die vollständige Abwicklung der ärztlichen Privatabrechnung. So kann sich Ihr Arzt ganz auf Ihre Behandlung konzentrieren.

Die Privatärztliche Verrechnungsstelle ist ein Dienstleister für Ärzte, Kliniken und medizinische Versorgungszentren und übernimmt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen nach der GOÄ.

Leistungen wie IGeL oder Wahlleistungen werden nicht durch gesetzliche Krankenkassen übernommen. Diese Leistungen müssen privat gezahlt werden und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) regelt die Vergütung privatärztlicher Leistungen. Ärzte sind verpflichtet, sich bei der Rechnungsstellung daran zu halten.

Der Multiplikator legt fest, mit welchem Faktor der Gebührensatz multipliziert wird. Üblich ist ein Satz zwischen 2,3-fach und 3,5-fach, abhängig von Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Einzelne GOÄ-Ziffern dürfen mehrfach abgerechnet werden, wenn die Leistung entsprechend häufig erbracht wurde. Dies ist z. B. bei bestimmten Diagnosen oder Therapieformen üblich.

Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage ab Rechnungsdatum. Diese Frist ist auf der Rechnung deutlich ausgewiesen.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns. In vielen Fällen ist eine Ratenzahlung möglich.

Bitte prüfen Sie, ob die Überweisung korrekt zugeordnet wurde (Rechnungsnummer im Verwendungszweck). Sollte es dennoch Unklarheiten geben, kontaktieren Sie uns.

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Ort

Beginn

07.10.2025

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