93% aller Kunden empfehlen uns weiter
Schwarzer Linieneffekt

FAQ

Haben Sie noch Fragen? Dann sind sie hier genau richtig.

FAQ für Ärzte und Ärztinnen: Antworten zu Ihren Fragen

Die PVS übernimmt als Abrechnungsstelle die vollständige Abwicklung der ärztlichen Privatabrechnung. So kann sich Ihr Arzt ganz auf Ihre Behandlung konzentrieren.

Die Privatärztliche Verrechnungsstelle ist ein Dienstleister für Ärzte, Kliniken und medizinische Versorgungszentren und übernimmt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen nach der GOÄ.

Leistungen wie IGeL oder Wahlleistungen werden nicht durch gesetzliche Krankenkassen übernommen. Diese Leistungen müssen privat gezahlt werden und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) regelt die Vergütung privatärztlicher Leistungen. Ärzte sind verpflichtet, sich bei der Rechnungsstellung daran zu halten.

Der Multiplikator legt fest, mit welchem Faktor der Gebührensatz multipliziert wird. Üblich ist ein Satz zwischen 2,3-fach und 3,5-fach, abhängig von Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Einzelne GOÄ-Ziffern dürfen mehrfach abgerechnet werden, wenn die Leistung entsprechend häufig erbracht wurde. Dies ist z. B. bei bestimmten Diagnosen oder Therapieformen üblich.

Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage ab Rechnungsdatum. Diese Frist ist auf der Rechnung deutlich ausgewiesen.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns. In vielen Fällen ist eine Ratenzahlung möglich.

Bitte prüfen Sie, ob die Überweisung korrekt zugeordnet wurde (Rechnungsnummer im Verwendungszweck). Sollte es dennoch Unklarheiten geben, kontaktieren Sie uns.

FAQ für Patienten: Antworten zu Ihren Fragen

Die PVS übernimmt als Abrechnungsstelle die vollständige Abwicklung der ärztlichen Privatabrechnung. So kann sich Ihr Arzt ganz auf Ihre Behandlung konzentrieren.

Die Privatärztliche Verrechnungsstelle ist ein Dienstleister für Ärzte, Kliniken und medizinische Versorgungszentren und übernimmt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen nach der GOÄ.

Leistungen wie IGeL oder Wahlleistungen werden nicht durch gesetzliche Krankenkassen übernommen. Diese Leistungen müssen privat gezahlt werden und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) regelt die Vergütung privatärztlicher Leistungen. Ärzte sind verpflichtet, sich bei der Rechnungsstellung daran zu halten.

Der Multiplikator legt fest, mit welchem Faktor der Gebührensatz multipliziert wird. Üblich ist ein Satz zwischen 2,3-fach und 3,5-fach, abhängig von Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Einzelne GOÄ-Ziffern dürfen mehrfach abgerechnet werden, wenn die Leistung entsprechend häufig erbracht wurde. Dies ist z. B. bei bestimmten Diagnosen oder Therapieformen üblich.

Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage ab Rechnungsdatum. Diese Frist ist auf der Rechnung deutlich ausgewiesen.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns. In vielen Fällen ist eine Ratenzahlung möglich.

Bitte prüfen Sie, ob die Überweisung korrekt zugeordnet wurde (Rechnungsnummer im Verwendungszweck). Sollte es dennoch Unklarheiten geben, kontaktieren Sie uns.

Rechtssichere Abrechnung nach aktuellen GOÄ-Vorgaben

Rechtssichere Abrechnung nach aktuellen GOÄ-Vorgaben

Spart zeit

Spart Geld

Spart Stress

Ihre Privatabrechnung
auszulagern lohnt sich

Unser Gebührenrechner macht Ihr Potenzial sichtbar.

Ihre Privatabrechnung
auszulagern lohnt sich

Unser Gebührenrechner macht Ihr Potenzial sichtbar.

FAQ Ärzte

Ort

Beginn

07.10.2025

Wir bieten:

Ansprechpartner